Über D3
D3 – Domain Due Diligence ist eine SaaS-Plattform, die M&A-Beratern, Rechtsabteilungen, Investoren und Compliance-Teams prüfungsfähige Domain- und Markenintelligenz liefert. Über 17 autoritative Datenquellen — von DNS-Resolvern und RDAP-Registraren bis hin zu ICANN-Zonendateien und Markenregistern — erstellt D3 innerhalb von Minuten SHA-256-signierte, zeitgestempelte Berichte.
Das Ergebnis ist ein D3 Certified Report: ein strukturiertes Beweis-Dokument, das als Anlage zu Transaktionsdokumenten, behördlichen Einreichungen und Rechtsunterlagen dienen kann. D3 wird von Veniatis, einem in den Niederlanden registrierten Unternehmen, entwickelt und betrieben.
Wichtige Fakten & Zahlen
Produkte
Markennamen-Verfügbarkeit, Konfliktprüfung und Verteidigbarkeitsanalyse. Multi-TLD-Verfügbarkeitsmatrix und Lookalike-Domain-Landschaft.
Technische DNS- und E-Mail-Sicherheitsprüfung. SPF, DKIM, DMARC, DNSSEC, MTA-STS. Befunde werden NIS2 Artikel 21, ISO 27001:2022 und PCI DSS 4.0 zugeordnet.
Kommerzielle Bewertung einer Domain oder Marke vor der Akquisition. Interpretiert DNS-Gesundheit, Reputationssignale und Typosquatting-Landschaft aus einer Bewertungsperspektive.
Vollständige Risikoanalyse für M&A-, Lizenz- und Partnerschaftstransaktionen. Alle Konnektoren vollständig ausgeführt. Jeder Befund den rechtlichen Risiken und Compliance-Lücken zugeordnet. SHA-256-Beweisbündel enthalten.
Gründerstatement
“Wenn ein Anwalt im Begriff ist, bei einer millionenschweren Akquisition zu beraten, oder ein Markenstratege einen Namen empfehlen soll, um den herum ein Kunde ein ganzes Unternehmen aufbauen wird, verdienen sie Gewissheit — keinen Screenshot einer WHOIS-Abfrage. D3 existiert, um diese Lücke zu schließen.”
— Tom Geisink, Gründer — Veniatis / D3
Marken- & Logo-Richtlinien
- ·Vollständiger Name: D3 – Domain Due Diligence (bei Ersterwähnung). Kurzname: D3 (danach).
- ·Nicht schreiben: 'D-3', 'D3DD' oder 'd3'.
- ·Logodateien: www.domain-due-diligence.com/brand/
- ·Primärfarbe: #1C3D5A (Marine). Akzent: #C6A75E (Gold). Logo nicht verändern oder umfärben.
Markenfarben
Regulatorik & Compliance
Nachweis für A.8.16 (Überwachungsaktivitäten), A.8.7 (Malware-Schutz) und A.8.9 (Konfigurationsmanagement)
Art. 21(2)(a) Risikoanalyse, Art. 21(2)(h) Kryptografie und DNSSEC, kontinuierliche Überwachung für wesentliche und wichtige Einrichtungen
Anforderung 12.3 — Dokumentation der Risikoanalyse für internetverbundene Anlagen
Artikel 32 — geeignete technische Maßnahmen; Domain-Sicherheit als Teil der organisatorischen Datensicherheitslage
IKT-Risikomanagement — Integrität von Netz- und Informationssystemen für Finanzunternehmen
Zeitgestempelte, SHA-256 signierte Beweise für Typosquatting bei Markenstreitverfahren
Pressekontakt
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